Kosten

Wie erfolgt die Abrechnung?

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (Gebüh).

Die Kosten werden von privaten Krankenkassen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker meist – zumindest teilweise – übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse über eine Kostenerstattung. Ich erstelle selbstverständlich einen Kostenvoranschlag.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen im allgemeinen keine Behandlung bei Heilpraktikern.

Ihre Ausgaben können Sie jedoch in der Regel beim Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Es können auch Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren abgeschlossen werden.